Der Bundestag hat gestern erstmals über die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beraten. Mit der Neufassung soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen erleichtert und das Gerichtsverfahren in WEG-Sachen mit dem in anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten vereinheitlicht werden. Im Zentrum der Neuerung steht die verstärkte Zulassung von Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht an mehreren Stellen die Zulassung von Mehrheitsentscheidungen vor, wo bislang einstimmige Beschlüsse erforderlich sind. Dies betrifft sowohl die Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten als auch die Umlage von Instandhaltungskosten.
Ein weiterer Punkt betrifft die Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen gegen die Gemeinschaft. Als Reaktion auf die neuere BGH-Rechtsprechung, wonach die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig ist, hat das Bundesjustizministerium (BMJ) die Haftungsfrage neu formuliert. Nach dem Gesetzesentwurf sollen die Wohnungseigentümer zwar im Außenverhältnis für die Forderungen Dritter gegen die Gemeinschaft haften. Die Haftung soll aber auf den jeweiligen Miteigentumsanteil begrenzt werden.
In prozessualer Hinsicht sollen WEG-Verfahren nicht mehr nach den Vorschriften des FGG, sondern nach der Zivilprozessordnung (ZPO) durchgeführt werden. Zudem gehören neue Dokumentationspflichten zum Reformpaket. Verwalter sollen künftig eine allgemein einsehbare Beschluss-Sammlung anlegen müssen, damit sich die Wohnungseigentümer oder Kaufinteressenten für eine Wohnung über den Inhalt der aktuellen Beschlüsse der Gemeinschaft informieren können.